Härtefall

 

Um möglichst vielen Interessierten die Teilnahme zu ermöglichen, bietet die UNSN e.V. an einen Antrag zu stellen, sollte ein Fall außergewöhnlicher Härte vorliegen.

Im Rahmen dieses Antrags führt die Anerkennung eines Härtefallantrages bei erfolgreicher Bewerbung zu einer Übernahme aller Kosten durch die UNSN e.V. Die Auswahlkriterien gelten aber weiterhin für alle Bewerbinnen und Bewerber. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen in Ihrer Person so schwerwiegende finanzielle, soziale und familiäre Gründe vorliegen, dass es Ihnen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, für das ausgeschriebene Angebot selbst zu zahlen. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Dieser Antrag kommt daher nur für wenige Personen in Betracht.
Die weitreichende Bedeutung einer positiven Härtefallentscheidung für diejenigen, die den Teilnahmebeitrag trotzdem zahlen müssen, macht eine besonders kritische Prüfung der vorgetragenen Begründung und der vorgelegten Nachweise notwendig. Eine weniger strenge Beurteilung der Härtefallanträge verbietet sich
schon, um folgende Gefahr zu vermeiden: Würden geringere Anforderungen gestellt, hätte dies zur Folge, dass mehr Härtefallanträge anerkannt würden, als hierfür finanzielle Mittel verfügbar sind. Da aber die festgesetzte Prozentzahl nicht überschritten werden darf, müsste letztendlich das Los über die Auswahl der
Bewerber mit anerkanntem Härtefallantrag entscheiden. Dies könnte im Interesse der wirklich gravierenden Härtefälle nicht hingenommen werden. Tatsächlich werden aus den genannten Gründen nur die wenigsten Härtefallanträge anerkannt.
 

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

a) Formelle Voraussetzungen

Zunächst müssen Sie die formellen Voraussetzungen für das ausgeschriebene Angebot erfüllen. Ohne dies ist ein Härtefall-Antrag grundsätzlich nicht möglich.

b) Wirtschafliche Notlage
  • Weder die Bewerberin/der Bewerber noch seine Eltern, sein Ehegatte oder andere Familienangehörige können die Teilnahme finanzieren, oder werden nicht mehr in der Lage sein, die Teilnahme zu finanzieren.
  • Die Finanzierung der Teilnahme ist begrenzt oder nicht mehr zeitlich lang gesichert (z. B. durch Hofübergabevertrag, Erbvertrag, Testament, Zahlung von Waisengeld und Versorgungsbezügen der Bundeswehr).
  • Ein Studium wurde begonnen und durch Darlehen, eigene Werkarbeit, Studienförderung aus öffentlichen Mitteln (z.B. Bafög), Rente oder ein ähnliches Einkommen, finanziert. Allein die zulässigkeit des Bewerbers/ der Bewerberin zum Empfang des Bafögs reicht aber nicht aus.
  • Auch der Ehegatte befindet sich noch in der Ausbildung.
  • Bewerber/in ist verwitwet oder geschieden und will den unterhaltsberechtigten Kindern mit dem stattdessen eingesparten Geld den späteren Lebensunterhalt sichern.
  • Bewerber/in will möglichst bald die unter finanziellen Schwierigkeiten leidenden Eltern entlasten oder versorgen oder für seine Geschwister sorgen.

Wie können Sie einen Härtfall nachweisen?

Bei der Beantragung eines Härtefalls müssen Sie entsprechende Nachweise beifügen, die Ihren Fall und Ihre Gründe umfassend darlegen. Dies sind Gutachten oder Belege (z.B. u.a. Bafög-Beleg), die zu den einzelnen Kriterien und Gründen Stellung nehmen.

Ablauf und Antragstellung

Sie sollten den Antrag auf Härtefall parallel zu Ihrer Bewerbung oder kurz davor ausfüllen und einsenden. Wir garantieren, dass Ihr Antrag keine postiven oder negativen Auswikrungen auf Ihre Bewerbung haben wird. Sollten Sie nach der Sichtung des Auswahlgremiums für die Ausschreibung zugelassen worden sein, wird ihr Antrag geprüft und separat dazu stattgegeben oder abgelehnt. Bei genügend Vorlaufzeit geschieht die Sichtung nach Möglichkeit auch vor der Auswahlentscheidung des Gremiums.

Bitte senden Sie Ihren Härtefallantrag via E-Mail an folgende Adresse: info(at)unsn.de .
Neben den bereits erwähnten Nachweisen hängen Sie ein formloses von Ihnen unterzeichnetes Schreiben mit Ihrem Wunsch auf Stattgabe.