Härtefall
Um möglichst vielen Interessierten die Teilnahme zu ermöglichen, bietet die UNSN e.V. an einen Antrag zu stellen, sollte ein Fall außergewöhnlicher Härte vorliegen.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
a) Formelle Voraussetzungen
Zunächst müssen Sie die formellen Voraussetzungen für das ausgeschriebene Angebot erfüllen. Ohne dies ist ein Härtefall-Antrag grundsätzlich nicht möglich.
- Weder die Bewerberin/der Bewerber noch seine Eltern, sein Ehegatte oder andere Familienangehörige können die Teilnahme finanzieren, oder werden nicht mehr in der Lage sein, die Teilnahme zu finanzieren.
- Die Finanzierung der Teilnahme ist begrenzt oder nicht mehr zeitlich lang gesichert (z. B. durch Hofübergabevertrag, Erbvertrag, Testament, Zahlung von Waisengeld und Versorgungsbezügen der Bundeswehr).
- Ein Studium wurde begonnen und durch Darlehen, eigene Werkarbeit, Studienförderung aus öffentlichen Mitteln (z.B. Bafög), Rente oder ein ähnliches Einkommen, finanziert. Allein die zulässigkeit des Bewerbers/ der Bewerberin zum Empfang des Bafögs reicht aber nicht aus.
- Auch der Ehegatte befindet sich noch in der Ausbildung.
- Bewerber/in ist verwitwet oder geschieden und will den unterhaltsberechtigten Kindern mit dem stattdessen eingesparten Geld den späteren Lebensunterhalt sichern.
- Bewerber/in will möglichst bald die unter finanziellen Schwierigkeiten leidenden Eltern entlasten oder versorgen oder für seine Geschwister sorgen.
Wie können Sie einen Härtfall nachweisen?
Bei der Beantragung eines Härtefalls müssen Sie entsprechende Nachweise beifügen, die Ihren Fall und Ihre Gründe umfassend darlegen. Dies sind Gutachten oder Belege (z.B. u.a. Bafög-Beleg), die zu den einzelnen Kriterien und Gründen Stellung nehmen.
Ablauf und Antragstellung
Sie sollten den Antrag auf Härtefall parallel zu Ihrer Bewerbung oder kurz davor ausfüllen und einsenden. Wir garantieren, dass Ihr Antrag keine postiven oder negativen Auswikrungen auf Ihre Bewerbung haben wird. Sollten Sie nach der Sichtung des Auswahlgremiums für die Ausschreibung zugelassen worden sein, wird ihr Antrag geprüft und separat dazu stattgegeben oder abgelehnt. Bei genügend Vorlaufzeit geschieht die Sichtung nach Möglichkeit auch vor der Auswahlentscheidung des Gremiums.
Bitte senden Sie Ihren Härtefallantrag via E-Mail an folgende Adresse: info(at)unsn.de .
Neben den bereits erwähnten Nachweisen hängen Sie ein formloses von Ihnen unterzeichnetes Schreiben mit Ihrem Wunsch auf Stattgabe.